FAQ – Verfahren für Ansprüche

Wie hoch ist die Entschädigung, die ich erhalte?

Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung oder eine Rückerstattung oder in vielen Fällen auf beides. In der Verordnung sind drei Entschädigungsstufen vorgesehen: 250 €, 400 € und 600 € pro Person. Die Höhe der Ausgleichszahlungen, die die Fluggesellschaften in einem bestimmten Fall leisten müssen, hängt sowohl von der Gesamtflugstrecke als auch von der Art der Störung ab. Bei Verspätungen hängt es auch von der Dauer der Verspätung ab. In einigen Fällen müssen auch die durch die Störung verursachten zusätzlichen Kosten erstattet werden, wenn die Belege für die zusätzlichen Kosten aufbewahrt wurden. Bei Gepäckschäden gelten andere Entschädigungs-/Erstattungsregelungen, und in der Regel kann ein Höchstbetrag von etwa 1300 € pro Flug geltend gemacht werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Seiten über Flugrechte und Gepäckrechte.