Flugrechte

Sind Sie neugierig auf Ihre Rechte als Flugpassagier?

Lesen Sie unseren kurzen, leicht verständlichen Überblick

Hatte Ihr Flug Verspätung, wurde er gestrichen oder wurde Ihnen die Beförderung verweigert? Kopf hoch, die EU-Verordnung 261/2004 ermöglicht es Ihnen, Entschädigungen und Erstattungen für all diese Arten von Flugstörungen zu beantragen! Die Entschädigungen reichen von 250 € bis zu 600 € pro Person, ohne zusätzliche Kostenerstattung! Die einschlägigen Verordnungen, darunter die Verordnung 261/2004, gelten in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und zielen vor allem darauf ab, ein hohes Schutzniveau für Flugpassagiere zu gewährleisten – sie sorgen sogar dafür, dass Flugpassagiere auf Wunsch verpflegt, untergebracht und befördert werden, wenn der Flug mehr als zwei Stunden später als geplant abfliegt. Wenn die Fluggesellschaften dem nicht nachkommen, kann die Erstattung und/oder Entschädigung rechtlich durchgesetzt werden. Scrollen Sie nach unten, um herauszufinden, wie sich dies auf Ihren Anspruch auswirkt!

Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung

Finden Sie heraus, ob Ihre Flugstörung die folgenden Anforderungen erfüllt
Ihr Flug muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Abflug, Ankunft oder Anschlussflug in der EU, wenn der Flug von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wird; oder Abflug aus der EU, wenn der Flug von einer Fluggesellschaft mit Sitz außerhalb der EU durchgeführt wird. Die Verordnung gilt für die gesamte Reise, unabhängig von eventuellen Zwischenstopps.
Verspätungen
Wenn Ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, deren Höhe von Ihrer Reiseroute und der Flugstrecke abhängt. Wenn sich der Abflug um mehr als zwei Stunden verspätet hat, können Sie je nach Dauer des Fluges eine Entschädigung für Ihre zusätzlichen Ausgaben wie Verpflegung, Transport und Unterkunft erhalten.
Annullierungen
Sie haben in allen Fällen Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, Ihr Flug wurde mehr als eine Woche vor dem Abflugdatum annulliert und die Fluggesellschaft hat Ihnen eine anderweitige Beförderung in der Nähe Ihrer ursprünglichen Abflug- und Ankunftszeit angeboten. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von Ihrer Reiseroute und der Gesamtflugstrecke ab (unabhängig von Zwischenlandungen).
Nichtbeförderung
Sie haben das Recht auf Erstattung des vollen Flugpreises und auf eine Entschädigung wie bei einer Annullierung. Außerdem haben Sie Anspruch auf die Erstattung Ihrer zusätzlich entstandenen Kosten wie Verpflegung, Transport und Unterkunft. Wenn Sie jedoch auf Aufforderung der Fluggesellschaft freiwillig geblieben sind, haben Sie nur Anspruch auf Erstattung des ursprünglichen Ticketpreises, und auch nur dann, wenn Sie keinen Ersatzflug akzeptiert haben.

Außergewöhnliche Umstände

Szenarien, in denen Fluggesellschaften das Eintreten einer Verspätung oder Annullierung nicht durch angemessene Maßnahmen verhindern können, werden als außergewöhnliche Umstände bezeichnet. In diesen Fällen fällt die Flugstörung nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Allerdings kann die Erstattung von zusätzlichen Kosten wie Verpflegung, Transport und Unterkunft, die durch die Flugstörung am Abreiseort entstanden sind, verlangt werden.

Beispiele für außergewöhnliche Umstände

Einige häufige Arten sind Streiks der Flugsicherung, Ausfälle von Flughafensystemen und schlechtes Wetter. Allerdings können nur bestimmte Arten von schlechtem Wetter als besondere Umstände betrachtet werden, z. B. stellen Blitzeinschläge keine Bedrohung für die Sicherheit des Fluges dar und fallen, obwohl sie sehr „besonders“ sind, nicht unter diese Kategorie. Auch Streiks der Besatzung, Verspätungen von früheren Flügen und die meisten technischen Defekte können nicht als besondere Umstände angesehen werden.

Entschädigungs-Rechner

Beantworten Sie ein paar einfache Fragen, um herauszufinden, wie viel Sie beanspruchen können!
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*Dieser Service stellt eine Beratung dar, in welcher geprüft wird, ob die Ablehnung einer Flug-, Gepäck- oder Flughafensteuerforderung rechtlich begründet ist.

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