Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, eine Rückerstattung oder in vielen Fällen auf beides. In der Verordnung sind drei Entschädigungsstufen vorgesehen: 250 €, 400 € und 600 € pro Person. Die Höhe der Ausgleichszahlung, die die Fluggesellschaften in bestimmten Fällen leisten müssen, hängt sowohl von der Gesamtflugstrecke als auch von der Art der Flugstörung ab. Bei Verspätungen hängt es auch von der Dauer der Verspätung ab. In einigen Fällen müssen auch die durch die Flugstörung verursachten zusätzlichen Kosten erstattet werden, wenn die Belege für die zusätzlichen Kosten aufbewahrt wurden. Bei Gepäckschäden gelten andere Entschädigungs-/Erstattungsregelungen und in der Regel kann ein Höchstbetrag von etwa 1.300 € pro Flug geltend gemacht werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Seiten über Flugrechte und Gepäckrechte.