Wenn Sie aufgrund eines solchen Ereignisses mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Reiseziel ankommen oder Ihr Reiseziel nicht erreichen können und zu Ihrem ursprünglichen Abflugort zurückkehren müssen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihre Anschlussflüge in derselben Buchung enthalten waren. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf die Erstattung aller zusätzlichen Kosten, die Ihnen am Ort der Zwischenlandung aufgrund der Flugstörung entstanden sind.