Flugrechte
Sind Sie neugierig auf Ihre Rechte als Flugpassagier?
Hatte Ihr Flug Verspätung, wurde er gestrichen oder wurde Ihnen die Beförderung verweigert? Kopf hoch, die EU-Verordnung 261/2004 ermöglicht es Ihnen, Entschädigungen und Erstattungen für all diese Arten von Flugstörungen zu beantragen! Die Entschädigungen reichen von 250 € bis zu 600 € pro Person, ohne zusätzliche Kostenerstattung! Die einschlägigen Verordnungen, darunter die Verordnung 261/2004, gelten in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und zielen vor allem darauf ab, ein hohes Schutzniveau für Flugpassagiere zu gewährleisten – sie sorgen sogar dafür, dass Flugpassagiere auf Wunsch verpflegt, untergebracht und befördert werden, wenn der Flug mehr als zwei Stunden später als geplant abfliegt. Wenn die Fluggesellschaften dem nicht nachkommen, kann die Erstattung und/oder Entschädigung rechtlich durchgesetzt werden. Scrollen Sie nach unten, um herauszufinden, wie sich dies auf Ihren Anspruch auswirkt!
Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung
Ihr Flug muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Verspätungen
Annullierungen
Nichtbeförderung
Außergewöhnliche Umstände
Szenarien, in denen Fluggesellschaften das Eintreten einer Verspätung oder Annullierung nicht durch angemessene Maßnahmen verhindern können, werden als außergewöhnliche Umstände bezeichnet. In diesen Fällen fällt die Flugstörung nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Allerdings kann die Erstattung von zusätzlichen Kosten wie Verpflegung, Transport und Unterkunft, die durch die Flugstörung am Abreiseort entstanden sind, verlangt werden.
Beispiele für außergewöhnliche Umstände
Einige häufige Arten sind Streiks der Flugsicherung, Ausfälle von Flughafensystemen und schlechtes Wetter. Allerdings können nur bestimmte Arten von schlechtem Wetter als besondere Umstände betrachtet werden, z. B. stellen Blitzeinschläge keine Bedrohung für die Sicherheit des Fluges dar und fallen, obwohl sie sehr „besonders“ sind, nicht unter diese Kategorie. Auch Streiks der Besatzung, Verspätungen von früheren Flügen und die meisten technischen Defekte können nicht als besondere Umstände angesehen werden.