FlightClaimEU bietet seine Dienste auf der Basis „No cure – no pay“ an. Das bedeutet, dass wir unsere Leistungen nur dann in Rechnung stellen, wenn wir im Schadenersatzverfahren erfolgreich sind – andernfalls brauchen Sie uns nicht zu bezahlen. Dies gilt für alle unsere Dienstleistungen mit Ausnahme der Zweitmeinung, für die wir lediglich eine Pauschalgebühr von 25 € als Gegenleistung für die erbrachte Beratung berechnen.
Sie erhalten 75 % der von der Fluggesellschaft bereitgestellten Mittel, abzüglich einer Verwaltungspauschale von 25 € pro Fluggast. Wenn wir nicht in der Lage sind, Gelder in Ihrem Namen einzufordern, stellen wir Ihnen unsere Dienste nicht in Rechnung. Dementsprechend kann es nicht vorkommen, dass Sie mehr bezahlen, als gefordert wurde.*
Nachstehend finden Sie ein Berechnungsbeispiel:
Entschädigung durch die Fluggesellschaft: 600 €.
Passagiere: 3
Sie erhalten: 3 x 600 € x 0,75 – 3 x 25 € = 1275 €.
In Fällen, in denen ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, beträgt die Provision von FlightClaimEU 50 %, d. h. Sie erhalten 50 % der von der Fluggesellschaft bereitgestellten Mittel. In diesen Fällen werden keine Verwaltungskosten erhoben.
Außerdem werden alle gerichtlichen Verfahren erst nach Ihrer schriftlichen Zustimmung eingeleitet.
*Selbst in Fällen, in denen ein kostenpflichtiges Gerichtsverfahren eingeleitet wird, garantiert FlightClaimEU die Übernahme aller Kosten, falls der Fall verloren wird. Wenn der Fall gewonnen wird, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, alle durch das Verfahren entstandenen Kosten zu tragen.