Das Konzept der außergewöhnlichen Umstände wird verwendet, um zu entscheiden, ob eine Fluggesellschaft für eine Unterbrechung eines ihrer Flüge verantwortlich gemacht werden kann oder nicht und ob sie daher zur Zahlung von Ausgleichszahlungen oder Erstattungen verpflichtet ist. Die Definition des Begriffs hat sich im Laufe der Zeit durch Gerichtsurteile und Verordnungsänderungen weiterentwickelt. Die wichtigsten Arten von außergewöhnlichen Umständen sind extreme Wetterbedingungen, Streiks und Sicherheitsbedenken. Allerdings fällt nur eine Teilmenge bestimmter Unterarten unter die Definition, z. B. zählen Blitzschläge und Streiks vom Flugpersonal nicht dazu. Unsere Seite über Flugrechte und mehrere andere FAQ-Fragen behandeln dieses Thema.