Die meisten Fälle werden in einem Zeitraum von zwei Wochen bis zwei Monaten gelöst. Nennenswerte Abweichungen hiervon treten nur dann auf, wenn eine dritte Partei (Fluggesellschaft, Durchsetzungsstelle oder Gericht) sehr lange braucht, um zu reagieren.
Wir bemühen uns, Sie bei jeder Statusänderung zu Ihrem Anspruch und auf Ihren Wunsch hin zu informieren.
Im Folgenden finden Sie weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren:
In den meisten Fällen entscheiden wir innerhalb von 2 Werktagen nach der Schadeneinreichung über die Zulässigkeit von Anträgen, bei komplexen Fällen spätestens nach 5 Werktagen. Je nachdem, wie lange die Fluggesellschaft braucht, um auf die Beschwerde zu reagieren, beträgt die Wartezeit danach unserer Erfahrung nach in der Regel eine bis sechs Wochen – wobei einige Fluggesellschaften länger brauchen als andere. Wenn die Fluggesellschaft die Forderung anerkennt, zahlt sie die Entschädigung in der Regel innerhalb einer Woche nach ihrer Antwort aus. Wenn sie die Forderung ablehnt und wir deshalb entweder eine nationale Vollstreckungsbehörde einschalten oder ein Gerichtsverfahren einleiten, kann je nach Einzelfall eine weitere Wartezeit von 2 bis 6 Monaten entstehen.