FlightClaimEU wird in jedem Schadenfall die für den Flughafen relevanten Wetteraufzeichnungen in der Zeitspanne des Abflugs/der Ankunft anhand seiner umfassenden Quellen überprüfen. Bei bestimmten Arten von extremen Wetterbedingungen kann die Fluggesellschaft den Anspruch aufgrund außergewöhnlicher Umstände ablehnen. Winde, die so stark sind, dass sie eine Gefahr für den Start-/Landevorgang darstellen, und eine deutlich verringerte Sichtweite gelten als solche Umstände, nicht aber z. B. Blitze. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite über Flugrechte.