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Wir glauben an eine Welt, in der Flugreisende nicht wegen der stärkeren Position der Fluggesellschaft leiden müssen. Wir sensibilisieren für die Rechte von Fluggästen und setzen unser Fachwissen ein, um den Fluggästen zu helfen, ihre Entschädigung zu erhalten, indem wir ihre Schadensfälle bearbeiten und Rechtsstreitigkeiten in ihrem Namen gewinnen. Unser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass die Kunden einen schnellen und benutzerfreundlichen Service verdienen, daher bieten wir unseren Service auf der Grundlage modernster IT-Lösungen an.
Willkommen in unserer modernen Welt, in der die Fahrgäste nicht mehr die schwächere Partei sind und ihre Rechte wirksam verteidigen können!

FlightClaimEU
FlightClaimEU garantiert nicht, dass Sie eine Entschädigung oder Erstattung erhalten. Bevor wir mit der Bearbeitung Ihrer Ansprüche beginnen und Ihren Fall bei der Fluggesellschaft und/oder weiteren Vollstreckungsbehörden oder Gerichten vorbringen, stellen wir zunächst fest, ob Ihr Fall berechtigt ist. Wir informieren Sie über diese Entscheidung innerhalb von 2 bis 5 Arbeitstagen nach Ihrer Einreichung.
Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören. Sie können uns jederzeit unter office@flightclaimeu.com erreichen , oder Sie können uns eine Nachricht über unser Kontaktformular hinterlassen, indem Sie hier klicken.
FlightClaimEU behandelt alle Ihre persönlichen Daten vertraulich und speichert sie in einer sicheren digitalen Umgebung. Wir geben keinen Teil Ihrer Daten ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter und speichern sie nur so lange, wie es für die Bearbeitung Ihrer Ansprüche erforderlich ist. Wir halten auch die neuen GDPR-Vorschriften vollständig ein. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
CCN Claims Corporation Network ist ein innovativer europäischer Dienstleister für grenzüberschreitendes Schadenmanagement mit Hauptsitz in den Niederlanden. FlightClaimEU ist ein Warenzeichen von CCN, und daher werden Sie auf rechtlichen Dokumenten, die sich auf Ihren Anspruch beziehen, formell von CCN und nicht von FlightClaimEU vertreten. Während des gesamten Prozesses bleiben Sie jedoch immer ein Kunde von FlightClaimEU und werden nur von FlightClaimEU-Vertretern kontaktiert. Ihre Daten werden auch nur von FlightClaimEU verarbeitet, was Sie hier und in unseren Datenschutzbestimmungen nachlesen können.
Neben der außergewöhnlichen Erfahrung bei der Bearbeitung von Flugansprüchen, die FlightClaimEU bietet, macht unsere Motivation, für die Rechte von Fluggästen einzutreten, unseren Service noch informativer (wir sagen Ihnen immer genau genau was wir getan haben, um Ihre Forderung voranzubringen). Darüber hinaus bieten unsere sorgfältig gestaltete Website und die Formulare eine wirklich innovative und benutzerfreundliche Erfahrung. Unsere Muttergesellschaft, das Claims Corporation Network, unterstützt uns außerdem mit erstklassigem juristischem Fachwissen, damit wir auch in den komplexesten Flugschadensfällen erfolgreich sind.
Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen
Wenn Sie aufgrund eines solchen Ereignisses mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Endziel ankommen oder Ihr Endziel nicht erreichen können und zu Ihrem ursprünglichen Abflugort zurückkehren müssen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihre Anschlussflüge in derselben Buchung enthalten waren. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf die Erstattung aller zusätzlichen Kosten, die Ihnen am Ort der Zwischenlandung aufgrund der Störung entstanden sind.
Im Falle der Anspruchsberechtigung steht die Entschädigung und/oder Erstattung immer dem/den Passagier(en) der Buchung zu und nicht der Person oder Organisation, die die Buchung vorgenommen hat. Das bedeutet, dass es keinen Unterschied macht, ob Ihr Kreuzchen von Ihrem Arbeitgeber oder einem Reisebüro gesetzt wurde - Sie sind es, der unter den Folgen der Flugunterbrechung gelitten hat, und somit sind Sie es persönlich, der dafür entschädigt wird.
Unsere Online-Antragsformulare verlangen die Vorlage einiger Reisedokumente. So können wir die Vorlage von Kopien der Bordkarte, der Buchungsbestätigung und eines Personalausweises (Reisepass oder Personalausweis) verlangen. Darüber hinaus kann das Online-Formular in einigen Fällen verlangen, dass Belege für zusätzliche Ausgaben oder für die Buchung hochgeladen werden.
Wir verwenden diese Dokumente nur, um zu überprüfen, ob die von Ihnen gemachten Angaben korrekt sind, und müssen sie daher nicht zwingend vorlegen. Quittungen werden nur in den Fällen verlangt, in denen sie erstattet werden können, müssen aber ebenfalls nicht vorgelegt werden.
Ihr persönlicher Ausweis wird jedoch benötigt, wenn Ihr Fall auf eine rechtliche Ebene gebracht werden muss. Wenn dies der Fall ist und Sie das Dokument bei der Einreichung der Forderung nicht vorgelegt haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie auffordern, es vorzulegen.
Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung oder eine Erstattung oder in vielen Fällen auf beides. In der Verordnung sind drei Entschädigungsspannen festgelegt: 250 €, 400 € und 600 € pro Person. Der Anspruch und die Höhe der Entschädigung, die die Fluggesellschaften in einem bestimmten Fall leisten müssen, hängen sowohl von der Gesamtflugstrecke als auch von der Art der Störung ab. Bei Verspätungen hängt sie auch von der Dauer der Verspätung ab. In einigen Fällen müssen auch die durch die Störung verursachten zusätzlichen Kosten erstattet werden, wenn die Belege für die zusätzlichen Kosten aufbewahrt wurden. Bei Gepäckansprüchen gelten andere Entschädigungs-/Erstattungsregelungen, und in der Regel kann ein Höchstbetrag von etwa 1300 € pro Flug geltend gemacht werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Seiten über Flugrechte und Gepäckrechte.
Die meisten Fälle werden in einem Zeitraum von zwei Wochen bis zwei Monaten gelöst - nennenswerte Abweichungen hiervon treten nur dann auf, wenn eine dritte Partei (Fluggesellschaft, Durchsetzungsstelle oder Gericht) sehr lange braucht, um zu reagieren.
Wir bemühen uns, Sie bei jeder Änderung des Status Ihres Anspruchs und auf Ihren Wunsch hin zu informieren.
Im Folgenden finden Sie weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren:
In den meisten Fällen entscheiden wir innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Einreichung über die Zulässigkeit von Ansprüchen, bei komplexen Fällen spätestens nach 5 Arbeitstagen. Je nachdem, wie lange die Fluggesellschaft braucht, um auf die Forderung zu reagieren, beträgt die Wartezeit danach unserer Erfahrung nach in der Regel eine bis sechs Wochen - wobei einige Fluggesellschaften länger brauchen, um zu reagieren als andere. Wenn die Fluggesellschaft die Forderung akzeptiert, zahlt sie die Entschädigung in der Regel innerhalb einer Woche nach ihrer Antwort. Lehnt sie die Forderung ab und wir schalten entweder eine nationale Durchsetzungsstelle ein oder leiten ein Gerichtsverfahren ein, kann je nach Einzelfall eine weitere Wartezeit von 2-6 Monaten entstehen.
FlightClaimEU nutzt verschiedene kommerzielle und private Datenbanken mit Flug-, Wetter- und Flugsicherungsdaten. Dieser Satz aktueller Informationen dient als Grundlage für unsere Entscheidungen über die Anspruchsberechtigung. FlightClaimEU sammelt nicht nur Daten aus speziellen Datenbanken, sondern auch aus sozialen Medien und Nachrichtenartikeln. Diese zusätzlichen Quellen spielen eine wichtige Rolle in unserem Überwachungssystem. Die von uns implementierten und gewarteten IT-Lösungen auf höchstem Niveau helfen uns, immer einen Schritt voraus zu sein.
Sie können Ihren Antrag über unsere Online-Formulare einreichen, die Sie durch Anklicken des Namens der jeweiligen Dienststelle aufrufen können:
FlugSchaden | GepäckSchaden | SteuerSchaden
Sie benötigen in der Regel:
- Ihre grundlegenden persönlichen Daten und die Ihrer minderjährigen Kinder, die mit Ihnen gereist sind
- Einzelheiten zu Ihrem Flug
- Im Falle eines Gepäckschadens vorzugsweise Fotos Ihres Gepäcks, insbesondere über etwaige Schäden daran, und die Nummer Ihres Property Irregularity Report (PIR)
- Elektronische Kopien Ihrer Reisedokumente (Buchungsbestätigung, Bordkarte, Reisepass/Personalausweis)
Wir empfehlen Ihnen, so viele Informationen und Dokumente wie möglich einzureichen, da dies das Verfahren erheblich beschleunigen kann. Wir empfehlen Ihnen außerdem, alle Quittungen für zusätzliche Ausgaben aufzubewahren, da Sie unter Umständen auch für diese eine Erstattung erhalten können.
Externe Faktoren
Das Konzept der außergewöhnlichen Umstände wird verwendet, um zu entscheiden, ob eine Fluggesellschaft für eine Störung eines ihrer Flüge verantwortlich gemacht werden kann oder nicht, und ob sie daher zur Zahlung von Ausgleichszahlungen oder Erstattungen verpflichtet ist. Die Definition des Begriffs hat sich im Laufe der Zeit durch Gerichtsurteile und Verordnungsänderungen weiterentwickelt. Die wichtigsten Arten von außergewöhnlichen Umständen sind extreme Wetterbedingungen, Streiks und Sicherheitsbedenken. Allerdings fallen nur bestimmte Unterarten unter die Definition, z. B. zählen Blitzschlag und Streiks der Flugbesatzung nicht dazu. Unsere Seite über Flugrechte und mehrere andere FAQ-Fragen befassen sich mit diesem Thema.
Bestimmte Arten von Streiks und politischen Unruhen gelten als außergewöhnliche Umstände, die die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsleistungen befreien können. Streiks der Flugsicherung und politische Unruhen, die zu Sicherheitsbedenken führen, gelten als solche Umstände, Streiks der Flugbesatzung beispielsweise nicht. FlightClaimEU wird die Umstände der Unterbrechung immer sorgfältig untersuchen und dabei eine Reihe von Informationsquellen nutzen. Auf unserer intuitiv zu bedienenden Flugrechtsseite können Sie sich über die Anspruchsvoraussetzungen informieren.
FlightClaimEU wird in jedem Schadenfall die für den Flughafen relevanten Wetteraufzeichnungen in der Zeitspanne des Abflugs/der Ankunft anhand seiner umfangreichen Quellen nachschlagen. Bei bestimmten Arten von extremen Wetterbedingungen kann die Fluggesellschaft den Anspruch aufgrund außergewöhnlicher Umstände ablehnen. Winde, die so stark sind, dass sie eine Gefahr für den Start-/Landevorgang darstellen, und eine deutlich verringerte Sichtweite gelten als solche Umstände, nicht aber z. B. Blitze. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite über Flugrechte.
Servicegebühren
Sobald wir die Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten haben, fordern wir Ihre Bankverbindung an, die wir an unsere Finanzabteilung weiterleiten. Diese veranlasst dann die Auszahlung, die innerhalb einer Woche nach Erhalt Ihrer Bankverbindung erfolgen wird. Wenn Sie wissen möchten, wie lange die Bearbeitung Ihrer Ansprüche dauert, finden Sie dazu auch einen FAQ-Eintrag.
Kurz gesagt: Nein. Selbst wenn FlightClaimEU eine Forderung auf eine gerichtliche Ebene eskaliert, ist die Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtet, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen, wenn wir den Fall gewinnen. In dem äußerst seltenen Fall, dass ein Fall vor Gericht verloren wird, trägt FlightClaimEU die finanzielle Last des Gerichtsverfahrens ohne zusätzliche Kosten für seine Kunden.
FlightClaimEU bietet seine Dienste auf der Basis „keine Heilung - keine Bezahlung“ an. Das bedeutet, dass wir unsere Leistungen nur dann in Rechnung stellen, wenn wir im Schadenersatzverfahren erfolgreich sind - andernfalls brauchen Sie uns nicht zu bezahlen. Dies gilt für alle unsere Dienstleistungen mit Ausnahme der Zweitmeinung, für die wir nur eine Pauschalgebühr von 25 € als Gegenleistung für die erbrachte Beratung berechnen.
Sie erhalten 75 % des von der Fluggesellschaft bereitgestellten Betrags abzüglich einer Verwaltungspauschale von 25 € pro Fluggast. Wenn wir nicht in der Lage sind, Gelder in Ihrem Namen einzufordern, stellen wir keine Gebühren für unsere Dienste in Rechnung, und es kann nicht vorkommen, dass Sie mehr bezahlen, als eingefordert wurde.*
Nachstehend finden Sie ein Berechnungsbeispiel:
Entschädigung durch die Fluggesellschaft: 600 €.
Passagiere: 3
Sie erhalten: 3 x 600 x 0,75 - 3 x 25 = 1275 €.
In Fällen, in denen ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, beträgt die Provision von FlightClaimEU 50 %, d. h. Sie erhalten 50 % der von der Fluggesellschaft bereitgestellten Mittel. In solchen Fällen werden keine Verwaltungskosten berechnet.
Außerdem werden alle gerichtlichen Verfahren erst nach Ihrer schriftlichen Zustimmung eingeleitet.
*Auch in Fällen, in denen ein kostenpflichtiges Gerichtsverfahren eingeleitet wird, garantiert FlightClaimEU die Übernahme aller Kosten für den seltenen Fall, dass der Fall verloren wird. Wenn der Fall gewonnen wird, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, alle durch das Verfahren entstandenen Kosten zu tragen.
FlightClaimEU bietet seine drei Hauptdienstleistungen FlightClaim, BaggageClaim und TaxClaim auf einer „no cure-no pay“-Basis an. No cure-no pay bedeutet, dass wir unsere Dienstleistung nur dann in Rechnung stellen, wenn wir Ihren Anspruch erfolgreich bearbeitet und eine Entschädigung und/oder Erstattung für Sie erreicht haben. Die Gebühr wird von der Entschädigung, die die Fluggesellschaft zahlt, abgezogen. Unser einziger Dienst, der diese Funktion nicht nutzt, ist der Zweitmeinungsdienst, bei dem wir die Beratung direkt in Rechnung stellen.
Bevollmächtigung
Damit FlightClaimEU den Fall in Ihrem Namen gegenüber der Fluggesellschaft rechtlich vertreten, eine Vollstreckungsbehörde einschalten oder Sie in der Angelegenheit vor Gericht vertreten kann, muss FlightClaimEU von Ihnen formell dazu bevollmächtigt werden.
Die Vollmachtsurkunde dient genau diesem Zweck: Sie drückt rechtlich aus, dass Sie uns Ihr Einverständnis zur Bearbeitung Ihrer Forderung geben. Unser System erstellt automatisch ein Dokument, das Sie kurz nach Einreichung Ihres Antrags unterschreiben und an uns zurücksenden müssen.
TaxClaim
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