Steuerliche Rechte

Möchten Sie mehr über Flugsteuererstattungen erfahren?

Lesen Sie unseren kurzen, leicht verständlichen Überblick

Die meisten Regierungen erheben entweder einen festen Steuerbetrag pro abfliegendem Passagier oder eine vom Ticketpreis abhängige Steuer (d. h. auf teurere Tickets, z. B. Business-Class-Tickets, wird mehr Steuer erhoben). Im Buchungspreis sind diese Steuern immer schon enthalten, aber die Fluggesellschaft muss die Steuern erst dann zahlen, wenn die Passagiere den Flughafen mit ihren Flugzeugen verlassen haben. Sie werden es – verständlicherweise – einbehalten, wenn die Fluggäste den Flug nicht antreten, bis eine Regelung eingeführt wird, die sie zur automatischen Erstattung verpflichtet. In Ermangelung solcher Vorschriften ist dies immer noch kein einfaches Verfahren. Die Fluggesellschaften geben in der Regel an, dass das Ticket zu 100 % nicht erstattungsfähig ist, was jedoch nicht für die Steuern gilt, da diese technisch gesehen nicht Teil des Tickets sind. Sie haben Anspruch auf eine Steuerrückerstattung, unabhängig davon, aus welchem Grund Sie das Flugzeug nicht betreten haben und welche Art von Ticket Sie gekauft haben. Bis zu 25 % des Preises, den Sie bei der Buchung bezahlt haben, können erstattet werden – und für unseren TaxClaim-Service berechnen wir nur die Pauschalgebühr von 25 €.

Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung

Beantragen Sie Ihre Erstattung, wenn diese Aussagen auf Sie zutreffen.
Die Steuern waren im Preis inbegriffen
In dem Preis, den Sie für Ihre Flugbuchung bezahlt haben, müssen die Flughafengebühren enthalten sein. Dies ist die allgemeine Praxis bei fast allen europäischen Fluggesellschaften, und manchmal finden Sie eine detaillierte Beschreibung des Preises in der Buchungsbestätigung, auf dem/den Ticket(s) oder im Buchungssystem, in dem Sie Ihre Buchung vorgenommen haben.
Sie haben den Flug nicht angetreten
Sie haben Anspruch auf die Steuererstattung, wenn Sie das Flugzeug nicht betreten haben. Die Steuern müssen nur von Passagieren gezahlt werden, die einen Flug vom Flughafen nehmen. Wenn Sie mehrere Passagiere gebucht haben, spielt es keine Rolle, ob einige von ihnen den Flug angetreten haben, denn die Steuern werden immer pro Person an Bord des Flugzeugs berechnet.
Sie befinden sich innerhalb der Verjährungsfrist
Nach dem Montrealer Übereinkommen können solche Ansprüche nur bis zu 2 Jahre nach dem Abflugdatum des Fluges geltend gemacht werden. In vielen europäischen Ländern hat sich jedoch die allgemeine Praxis in Bezug auf Flugansprüche aufgrund lokaler Entscheidungen geändert: Im Vereinigten Königreich beispielsweise ist die Verjährungsfrist viel länger: 6 Jahre.

Wählen Sie den Service, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht

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Hohe Erfolgsquote: Lassen Sie uns die besten Argumente finden!
Zeitersparnis: Wir übernehmen den gesamten Prozess der Schadenbearbeitung.
Ihr Anspruch ist in den richtigen Händen: Wir bieten juristisches Fachwissen und Erfahrung im eigenen Haus.
Das Prinzip "No cure - no pay": Nur zahlen, wenn Sie Ihre Forderungen erhalten!
*Dieser Service stellt eine Beratung dar, in welcher geprüft wird, ob die Ablehnung einer Flug-, Gepäck- oder Flughafensteuerforderung rechtlich begründet ist.

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